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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 05.04.2001 - 10 U 36/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4716
OLG Düsseldorf, 05.04.2001 - 10 U 36/00 (https://dejure.org/2001,4716)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.04.2001 - 10 U 36/00 (https://dejure.org/2001,4716)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. April 2001 - 10 U 36/00 (https://dejure.org/2001,4716)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Mündlicher Mietaufhebungsvertrag

  • haus-und-grund-muenchen.de (Kurzinformation)

    Mündliche Einigung trotz Schriftformklausel

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer bei Pachtvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    UStG § 14; ZPO § 288 Abs. 1; BGB § 535
    Mündliche Aufhebung eines Mietvertrages mit Schriftformklausel; Anspruch des Mieters auf Ausstellung einer Rechnung mit offen ausgewiesener Umsatzsteuer

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 15 O 9/99
  • OLG Düsseldorf, 05.04.2001 - 10 U 36/00

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 591 (Ls.)
  • ZMR 2001, 529
  • WM 2002, 49
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.11.1988 - VII ZR 137/87

    Verpflichtung zur Ausweisung der Umsatzsteuer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.04.2001 - 10 U 36/00
    Allerdings reicht die Vereinbarung eines zu zahlenden Bruttobetrages nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. NJW 1973, 755; NJW 1982, 1595; NJW 1989, 302) insoweit für den Nachweis gegenüber den Finanzbehörden nicht aus.

    Diese Erklärung würde der Unternehmer erst mit der Rechnung nach § 14 UStG abgeben (BGH, NJW 1989, 302).

  • BGH, 24.02.1988 - VIII ZR 64/87

    Anspruch auf Erteilung einer Rechnung mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.04.2001 - 10 U 36/00
    Dementsprechend kann der Leistungsempfänger die Erteilung einer Rechnung mit gesondert ausgewiesener Steuer in Zweifelsfällen grundsätzlich nur verlangen, wenn die zuständige Finanzbehörde den Vorgang bestandskräftig der Umsatzsteuer unterworfen hat (BGH NJW 1988, 2042).
  • BGH, 07.07.1994 - IX ZR 115/93

    Voraussetzungen eines Geständnisses

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.04.2001 - 10 U 36/00
    Ein Geständnis im Sinne des § 288 Abs. 1 ZPO erfordert eine Erklärung, dass eine von der Gegenseite behauptete Tatsache wahr ist (BGH, Urt. v. 12.10.1999, EBE 1999, 386; Urt. v. 7. Juli 1994, NJW 1994, 3109).
  • BFH, 01.12.1994 - V R 126/92

    Voraussetzungen für den Verzicht auf die Steuerfreiheit der Grundstückslieferung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.04.2001 - 10 U 36/00
    Zwar genügt es für den Verzicht auf die Steuerbefreiung, dass der Unternehmer die Steuer gegenüber dem Leistungsempfänger offen ausweist oder die Leistung tatsächlich der Versteuerung unterwirft (BFH BStBl II 95, 426; Bunjes/Geist, UStG, 6. Aufl., § 9, RdNr. 17).
  • BGH, 15.02.1973 - VII ZR 212/71

    Mehrwertsteuer bei Architektengebühren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.04.2001 - 10 U 36/00
    Allerdings reicht die Vereinbarung eines zu zahlenden Bruttobetrages nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. NJW 1973, 755; NJW 1982, 1595; NJW 1989, 302) insoweit für den Nachweis gegenüber den Finanzbehörden nicht aus.
  • BGH, 26.11.1980 - VIII ZR 298/79

    Gültigkeit einer mündlichen Vereinbarung bei Bestehen einer Schriftformklausel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.04.2001 - 10 U 36/00
    Denn durch die neue bindende Einigung sind alle entgegenstehenden früheren Abmachungen überholt auch die Vereinbarung der Schriftform (Braxmeier, Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Miet- und Pachtrecht, WM 1982, 114 unter Hinweis auf BGH WM 1981, 121).
  • OLG Oldenburg, 12.05.2006 - 1 W 29/06

    Impressum muss Telefonnummer enthalten

    Jedenfalls für das hier anwendbare neue UWG folgt der Senat der Auffassung, die in § 6 TDG, hier konkret in § 6 Nr. 2 TDG, eine für den Verbraucherschutz relevante und wettbewerbsbezogene Regelung sieht (ebenso Hefermehl/Köhler, § 4 UWG, Rn. 11.169; LG München WRP 2005, 1042; zum alten Recht vgl. OLG Frankfurt ZMR 2001, 529; differenzierend OLG Hamburg GRUR-RR 2003, 92; Stickelbrock GRUR 2004, 111, m.w.N. auch zu abw. Auffassungen; abweichend zum alten Recht Schulte/Schulte NJW 2003, 2140).
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2006 - 10 U 130/05

    Zum Erfolg einer Kautionsklage bei schlüssigem Vortrag des Bestehens einer

    Anders als in der Entscheidung des Senats vom 5.4.2001 (OLGR 2002, 2) fehlen hier jegliche konkreten Anknüpfungspunkte für die Annahme, die Parteien hätten das Mietverhältnis durch die Reduzierung der Mietfläche ab 1.12.2003 einvernehmlich aufheben wollen.
  • LG Neuruppin, 24.07.2013 - 4 S 101/12

    Kostenpflichtige Überlassung von Datenmaterial zu Zwecken der

    Denn die Erteilung einer Rechnung nach Maßgabe des § 14 UStG kann gemäß § 242 BGB dann nicht verlangt werden, wenn die Umsatzsteuerpflicht ernstlich zweifelhaft ist und die zuständige Finanzbehörde den Vorgang noch nicht bestandskräftig der Umsatzsteuer unterworfen hat (vgl. BGH, Urteil vom 14.01.1980 - II ZR 76/79, NJW 1980, 2710; BGH, Urteil vom 24.02.1988 - VIII ZR 64/87, BGHZ 104, 284ff; BGH, Urteil vom 10.11.1988 - VII ZR 137/87, NJW 1989, 302ff; OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.04.2001 - 10 U 36/00, NZM 2001, 591; Kniffka , in: Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 5. Teil, Rn 145; offengelassen von BGH, Urteil vom 02.11.2001 - V ZR 224/00, NJW-RR 2002, 376; zweifelnd auch Zeuner , in: Bunjes/Geist, UStG, § 14, Rn. 68).
  • OLG Düsseldorf, 16.01.2003 - 10 U 182/01

    "Saldoklage" bei Ergeben der jeweiligen Forderungen aus den Ausführungen zur

    Denn durch die neue bindende Einigung sind alle entgegenstehenden früheren Abmachungen überholt, auch die Vereinbarung der Schriftform (Senat, ZMR 2001, 529 = WM 2002, 49).
  • OLG Düsseldorf, 28.11.2002 - 10 U 154/01

    Anforderungen an die Abrechnung der Betriebskosten; Bildung von

    Denn durch die neue bindende Einigung sind alle entgegenstehenden früheren Abmachungen überholt, auch die Vereinbarung der Schriftform (Senat, ZMR 2001, 529 = WM 2002, 49).
  • OLG Rostock, 02.12.2002 - 3 U 162/01

    Schriftformklausel bei Mietvertrag

    c) Dahinstehen kann, ob die Schriftformklausel auch die einvernehmliche Vertragsaufhebung erfasst (dazu das von dem Beklagten zitierte Urteil des OLG Düsseldorf NZM 2001, 591), denn vorliegend geht es um eine Vertragsänderung; auch schreibt § 21 Abs. 4 des Mietvertrages die Schriftform nur für Änderungen und Ergänzungen vor.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 04.12.2000 - 9 U 109/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7708
OLG Düsseldorf, 04.12.2000 - 9 U 109/00 (https://dejure.org/2000,7708)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.12.2000 - 9 U 109/00 (https://dejure.org/2000,7708)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Dezember 2000 - 9 U 109/00 (https://dejure.org/2000,7708)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB §§ 459, 463, 633
    Offenbarungspflicht; Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen durch einzelne Wohnungseigentümer bei Kauf

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB §§ 459 Abs. 1 S. 2, § 463 S. 2
    Tragung der Umbaukosten am Gemeinschaftseigentum bei gestatteten Ausbau des Dachgeschosses; Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen gegen den Verkäufer

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 591 (Ls.)
  • ZMR 2001, 645
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.06.1989 - V ZR 40/88

    Umfang des "kleinen" Schadensersatzes bei arglistigem Verschweigen eines Mangels

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.12.2000 - 9 U 109/00
    Hier kann der einzelne Erwerber sehr wohl eigenständig Minderung oder kleinen Schadensersatz wegen am Gemeinschaftseigentum aufgetretener Mängel verlangen (vgl. BGHZ 108, 156 ff.).

    Dies gilt auch dann, wenn der betreffende Wohnungseigentümer auf die vereinfachte Form der Berechnung des mangelbedingten Minderwertes durch Heranziehung der zur Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten zurückgreift ( BGHZ 108, 156, 160).

  • BGH, 14.02.1996 - VIII ZR 89/95

    Zusicherung von Eigenschaften bei Kauf einer EDV-Anlage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.12.2000 - 9 U 109/00
    und billigend in Kauf nimmt, dass der andere Teil den Fehler nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (vgl. BGH NJW 1996, 1465 f 1467).
  • BGH, 30.04.1998 - VII ZR 47/97

    Aufforderung zur Nachbesserung am Gemeinschaftseigentum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.12.2000 - 9 U 109/00
    Begründet wird dies damit, dass dieser Veräußerer nicht verpflichtet sein könne, einem Erwerber bereits Minderung oder Schadensersatz wegen eines Mangels am Gemeinschaftseigentum zu leisten, während ein anderer Erwerber gerade bezüglich dieses Mangels noch Nachbesserung verlangt (vgl. BGH NJW 1998, 2967, 2968).
  • BGH, 10.03.1978 - V ZR 69/76

    Öffentlich-rechtliche Baulast als Recht eines Dritten im Sinne von § 434 BGB -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.12.2000 - 9 U 109/00
    Die Baubeschränkung fällt nicht unter § 434 BGB , da sie ihre Grundlage nicht in einem privaten Recht Dritter hat, sondern auf den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zum Brandschutz beruht (vgl. dazu BGH NJW 1978, 1429, 1430).
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Rechtsprechung
   KG, 15.09.2000 - 24 W 680/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,11751
KG, 15.09.2000 - 24 W 680/00 (https://dejure.org/2000,11751)
KG, Entscheidung vom 15.09.2000 - 24 W 680/00 (https://dejure.org/2000,11751)
KG, Entscheidung vom 15. September 2000 - 24 W 680/00 (https://dejure.org/2000,11751)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 667; WEG § 16 Abs. 2 § 28 Abs. 3, Abs. 5
    Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums durch den teilenden Eigentümer vor der ersten Verwalterbestellung: Abrechnung von Beitragsvorschüssen der Wohnungserwerber; keine Aufrechnung der Bewirtschaftungskosten mit Wohngeldvorschüssen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 591
  • ZMR 2001, 62
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 29.03.1995 - 24 W 4812/94

    Entscheidung über Auszahlung von Guthaben aus mehrheitlich beschlossenen

    Auszug aus KG, 15.09.2000 - 24 W 680/00
    Der vom Landgericht ferner angeführte Grundsatz, die Aufrechnung mit einem alten Aufwendungserstattungsanspruch gegen neue Verbindlichkeiten sei nur zulässig, wenn der Wohnungseigentümer die Aufwendungen gerade für solche Gemeinschaftsverbindlichkeiten erbracht habe, welche die Verwaltung sonst aus dem in derselben Wirtschaftsperiode fällig gewordenen Hausgeld zu erfüllen gehabt hätte (KG NJW-RR 1995, 975; NJW-RR 1996, 465), könnte im vorliegenden Fall deshalb eine Einschränkung erfahren, weil die in den Jahren 1995 und 1996 eingetragenen Wohnungseigentümer auch noch im Jahre 1997 der Gemeinschaft angehört haben und sich der erstattungspflichtige Personenkreis insoweit nicht verändert hat.
  • KG, 15.09.1995 - 24 W 5988/94

    Aufrechnung einer Wohngeldforderung mit dem Wohngeldguthaben; Einschränkungen der

    Auszug aus KG, 15.09.2000 - 24 W 680/00
    Der vom Landgericht ferner angeführte Grundsatz, die Aufrechnung mit einem alten Aufwendungserstattungsanspruch gegen neue Verbindlichkeiten sei nur zulässig, wenn der Wohnungseigentümer die Aufwendungen gerade für solche Gemeinschaftsverbindlichkeiten erbracht habe, welche die Verwaltung sonst aus dem in derselben Wirtschaftsperiode fällig gewordenen Hausgeld zu erfüllen gehabt hätte (KG NJW-RR 1995, 975; NJW-RR 1996, 465), könnte im vorliegenden Fall deshalb eine Einschränkung erfahren, weil die in den Jahren 1995 und 1996 eingetragenen Wohnungseigentümer auch noch im Jahre 1997 der Gemeinschaft angehört haben und sich der erstattungspflichtige Personenkreis insoweit nicht verändert hat.
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